Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Kreativcoaching – Arno Ostländer
Anbieter und Vertragspartner: Arno Ostländer Graf-Reinald-Straße 22 41812 Erkelenz
Website: https://arno-ostlaender.de E-Mail: arno.ostlaender@gmail.com
Festnetz: +49 2431 9727274 Mobil: +49 1575 5286256
– nachfolgend „Berater“ oder „Arno Ostländer“ genannt –
Stand: April 2024
- 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für individuell vereinbarte Leistungen von Arno Ostländer im Bereich Kreativcoaching, insbesondere für Einzeltermine, längere Terminblöcke und Leistungspakete, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Für gesondert abgeschlossene Abo-Verträge gelten deren besondere Bestimmungen. Diese AGB gelten ergänzend, soweit dort keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Gegenstand des Kreativcoachings ist die individuelle Begleitung bei persönlichen, zwischenmenschlichen, beruflichen und kreativen Entwicklungs- und Veränderungsprozessen. Die Themen werden grundsätzlich vom Klienten bestimmt und können während der Zusammenarbeit jederzeit geändert werden.
- 2 Abgrenzung von Therapie und Heilbehandlung
Kreativcoaching dient der persönlichen Weiterentwicklung, Reflexion und kreativen Erarbeitung individueller Lösungs- und Handlungsmöglichkeiten.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um Psychotherapie, medizinische Behandlung, Heilbehandlung oder sonstige heilkundliche Tätigkeit. Es werden keine medizinischen oder psychotherapeutischen Diagnosen gestellt und keine Erkrankungen behandelt.
Das Kreativcoaching ersetzt keine erforderliche ärztliche, psychotherapeutische oder sonstige heilkundliche Untersuchung oder Behandlung.
Ein bestimmter persönlicher, beruflicher, wirtschaftlicher, gesundheitlicher oder sonstiger Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert.
- 3 Vertragsschluss und Durchführung
Termine und Leistungspakete können insbesondere persönlich, mündlich, telefonisch oder schriftlich, insbesondere per E-Mail, verbindlich vereinbart werden.
Die Durchführung ist nach Absprache in Präsenz, telefonisch oder per Video-/Onlinekommunikation möglich.
Mit der verbindlichen Vereinbarung eines Termins wird die entsprechende Zeit ausschließlich für den Klienten reserviert.
- 4 Geschäftszeiten
Geschäftstage sind Montag bis Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Geschäftssitz.
Für die Berechnung der nachfolgenden Absage- und Verschiebungsfristen ist der Eingang einer Mitteilung innerhalb dieser Geschäftszeiten maßgeblich.
Mitteilungen, die außerhalb der Geschäftszeiten, an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen eingehen, werden für die Berechnung dieser Fristen dem Beginn des nächsten Geschäftstages zugerechnet.
Eine Verpflichtung zur Erreichbarkeit, Bearbeitung von Nachrichten oder anderweitigen Terminvergabe außerhalb der Geschäftszeiten besteht nicht.
- 5 Honorare und Leistungspakete
Die Höhe des Honorars sowie Umfang und Preis von Leistungspaketen werden vor Vertragsschluss individuell vereinbart bzw. dem Klienten mitgeteilt.
Das vereinbarte Honorar ist spätestens zu Beginn des Einzeltermins beziehungsweise zu Beginn der Inanspruchnahme des Leistungspakets vollständig fällig, sofern individuell nichts anderes vereinbart wurde.
Mit dem Erwerb eines Leistungspakets wird das gesamte Paket verbindlich gebucht. Eine vollständige oder anteilige Erstattung nicht in Anspruch genommener Einheiten ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Die erworbenen Einheiten unterliegen keiner vertraglichen Nutzungsfrist und können nach individueller Terminvereinbarung auch zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.
- 6 Aufstockung und Übertragung
Arno Ostländer kann freiwillig ermöglichen, ein bereits erworbenes Leistungspaket gegen Zahlung des entsprechenden Aufpreises auf ein größeres Leistungspaket aufzustocken. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Noch nicht in Anspruch genommene Einheiten können mit vorheriger Zustimmung von Arno Ostländer auf eine andere Person übertragen werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Übertragung besteht nicht.
- 7 Freiwillige Erstattung und Paketaufstockungen
Ungeachtet des § 5 kann Arno Ostländer im Einzelfall freiwillig und aus Kulanz eine vollständige oder teilweise Erstattung gewähren.
Bei der freiwilligen teilweisen Erstattung eines nachträglich aufgestockten Leistungspakets bleiben die zuvor abgeschlossenen und in Anspruch genommenen Paketstufen einschließlich ihrer vereinbarten Preise bestehen.
Eine freiwillige Erstattung kann auf den noch nicht in Anspruch genommenen Anteil der zuletzt vereinbarten Aufstockung beschränkt werden.
Der Erstattungsbetrag wird in diesem Fall im Verhältnis der noch vorhandenen Einheiten zu den durch diese Aufstockung zusätzlich erworbenen Einheiten berechnet.
Tatsächlich in Anspruch genommene Einheiten sowie Einheiten, die aufgrund der vereinbarten Absage- und Verschiebungsregelungen berechnet werden, gelten hierbei als verbraucht.
Der günstigere rechnerische Einheitspreis eines später erworbenen größeren Pakets wird bei einer freiwilligen vorzeitigen Rückabwicklung nicht rückwirkend auf zuvor erworbene oder bereits in Anspruch genommene Paketstufen übertragen.
Aus einer Kulanzentscheidung entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Entscheidung in anderen oder zukünftigen Fällen.
Besteht ein zwingender gesetzlicher Rückzahlungs-, Widerrufs- oder Rückabwicklungsanspruch, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- 8 Absage und Verschiebung von 45-Minuten-Terminen
Ein einzelner Termin von 45 Minuten kann kostenfrei abgesagt oder verschoben werden, wenn die Mitteilung spätestens am vorhergehenden Geschäftstag bis 12:00 Uhr eingeht.
Bei einem Termin am Montag muss die Mitteilung daher grundsätzlich spätestens am vorhergehenden Freitag um 12:00 Uhr eingegangen sein, sofern dieser ein Geschäftstag ist.
Bei späterer Absage oder Verschiebung sowie bei Nichterscheinen kann das für den Termin vereinbarte Honorar berechnet werden.
Dem Klienten bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine anderweitige Vergabe der reservierten Zeit sowie ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.
- 9 Absage und Verschiebung längerer Terminblöcke
Für Terminblöcke von 4 × 45 Minuten oder mehr gelten aufgrund der erheblich längeren Zeitreservierung besondere Absageregelungen.
Erfolgt die Absage oder Verschiebung so rechtzeitig, dass mindestens zwei vollständige Geschäftstage zur anderweitigen Vergabe der reservierten Zeit verbleiben, wird der Terminblock nicht berechnet.
Verbleibt nur noch ein vollständiger Geschäftstag, können 50 % des für den reservierten Terminblock vereinbarten Honorars bzw. der hierfür vorgesehenen Einheiten berechnet werden.
Bei noch späterer Absage oder Verschiebung sowie bei Nichterscheinen können 100 % des für den Terminblock vereinbarten Honorars bzw. der hierfür vorgesehenen Einheiten berechnet werden.
Für die Fristberechnung gilt ausschließlich § 4.
Dem Klienten bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine anderweitige Vergabe sowie ersparte Aufwendungen werden berücksichtigt.
- 10 Terminverschiebungen
Eine vom Klienten gewünschte Terminverschiebung wird hinsichtlich der Fristen und möglichen Ausfallkosten wie eine Absage des ursprünglich vereinbarten Termins behandelt.
Die Vereinbarung eines Ersatztermins lässt einen aufgrund der kurzfristigen Verschiebung entstandenen Vergütungs- oder Ausfallanspruch nicht automatisch entfallen.
Kulanz ist jederzeit möglich, begründet jedoch keinen Anspruch für andere oder zukünftige Fälle.
- 11 Verspätung
Bei verspätetem Erscheinen oder verspäteter Erreichbarkeit des Klienten besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung.
Der Termin endet zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt. Die Verspätung begründet keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Herabsetzung des Honorars.
- 12 Verhinderung durch Arno Ostländer
Kann ein Termin durch Arno Ostländer nicht durchgeführt werden, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten. Eine bereits bezahlte Einheit bleibt erhalten.
Kann eine bereits bezahlte Leistung endgültig nicht erbracht werden, gelten hinsichtlich einer Erstattung die gesetzlichen Vorschriften.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Fahrtkosten, Verdienstausfalls oder sonstiger mittelbarer Schäden, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsvorschriften.
- 13 Eigenverantwortung
Der Klient nimmt eigenverantwortlich am Kreativcoaching teil und entscheidet selbst, welche Erkenntnisse, Anregungen und Handlungsmöglichkeiten er umsetzt.
Entscheidungen des Klienten und deren Folgen verbleiben in seiner Verantwortung.
Bei gesundheitlichen oder psychischen Beschwerden ist der Klient selbst dafür verantwortlich, erforderlichenfalls ärztliche, psychotherapeutische oder andere geeignete fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
- 14 Haftung
Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet Arno Ostländer nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für das Erreichen eines bestimmten persönlichen, zwischenmenschlichen, beruflichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Coaching-Erfolges wird keine Haftung übernommen.
- 15 Vertraulichkeit und Aufzeichnungen
Persönliche Inhalte des Kreativcoachings werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
Eine Weitergabe persönlicher Informationen an Dritte erfolgt grundsätzlich nur mit Zustimmung des Klienten oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder Berechtigung.
Ton-, Bild-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Terminen durch den Klienten sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Arno Ostländer zulässig.
- 16 Arbeitsunterlagen und Vernichtung
Arbeitsnotizen und sonstige im Rahmen des Kreativcoachings entstandene Unterlagen, für die keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, können frühestens 14 Tage nach dem letzten wahrgenommenen Termin vernichtet bzw. gelöscht werden, sofern kein weiterer Termin vereinbart ist.
Die Vernichtung oder Löschung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dem letzten wahrgenommenen Termin, sofern zwischenzeitlich kein weiterer Termin vereinbart wurde.
Papierunterlagen werden datenschutzgerecht, insbesondere mittels eines Aktenvernichters mindestens der Sicherheitsstufe P-4 oder eines vergleichbar sicheren Verfahrens, vernichtet.
Elektronische Arbeitsunterlagen können innerhalb desselben Zeitraums datenschutzgerecht gelöscht werden.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Rechnungen, Zahlungsbelege und sonstige steuerlich oder gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen, bleiben unberührt.
- 17 Gesetzliches Widerrufsrecht
Soweit einem Verbraucher bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
Wünscht der Klient ausdrücklich, dass eine Dienstleistung bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist beginnt, kann mit der Leistung auf seinen ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Frist begonnen werden.
Bei vollständiger Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen. Bei einem vorherigen Widerruf richten sich ein etwaiger Wertersatz und die Rückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften.
- 18 Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Arno Ostländer und dem Klienten haben Vorrang vor diesen AGB.
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, 41812 Erkelenz.
Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.